Seit 2004 ist neben der persönlichen Stimmabgabe an der Urne auch die briefliche Stimmabgabe möglich
(VRG, Art. 5). Sie kann aus dem In- oder Ausland erfolgen.
Verwenden Sie das Fensterkuvert, mit dem Sie die Wahlunterlagen erhalten haben.
Für die briefliche Stimmabgabe sind Stimmkuvert und Stimmkarte im amtlich vorgedruckten und eigens für die Landtagswahl 2025 gekennzeichneten Zustellkuvert zu verschliessen.
Die Stimmberechtigte beziehungsweise der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift auf der Stimmkarte, dass die Stimmabgabe ihrem beziehungsweise seinem Willen entspricht
Die unterschriebene Stimmkarte wird zusammen mit dem Stimmkuvert ins amtliche Zustellkuvert gelegt.
Das verschlossene Zustellkuvert per Post versenden oder persönlich bei der Gemeinde abgeben.
Das Zustellkuvert muss spätestens bis Freitag, 7. Februar 2025, 17:00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen beziehungsweise abgegeben werden.